DRS-Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs und von Verbandsveranstaltungen – Prüfung und Freigabe der Hygienekonzepte

Langsam und sicher was ins Rollen bringen, so lautet der DRS-Slogan für die kommenden Wochen. Dabei ist der Grat zwischen höchst möglicher Sicherheit und der Berücksichtigung des Sport- und Spielbedürfnis eines jeden Einzelnen sehr schmal. Die Herausforderungen zur Risikominimierung sind entsprechend hoch und können nur gemeinsam verantwortlich gemeistert werden.

Bis Ende des Monats Juli 2020 waren alle DRS-Veranstaltungen abgesagt worden. Seit August 2020 sind DRS-Events – immer unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen bzw. regionalen Vorgaben – wieder freigegeben. Bis auf Weiteres ist zu jeder Veranstaltung ein Hygienekonzept im Vorfeld der Durchführung bei den DRS-Verantwortlichen einzureichen. Anregungen dazu findet man unter: Allgemeines Hygienekonzept des DBS für den Leistungssport.

DRS-intern haben die Referatsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand folgende Genehmigungsstruktur festgelegt für alle Events, bei denen der DRS als Veranstalter oder Ausrichter fungiert:

Grundsätzliches Allgemeingültige Hinweise zu allen Veranstaltungen

  • Selbstverständlich ist es obligatorisch, das Einverständnis des Ausrichters/Veranstalters und die Genehmigung des lokalen Gesundheitsamtes im Vorwege der Veranstaltung einzuholen.
  • Bei allen unten beschriebenen Veranstaltungen und Aktionen besteht immer die Unsicherheit, dass diese von behördlicher Seite/regionalen Gesundheitsämtern abgesagt werden können.
  • Ein Ansteckungsrisiko kann trotz Hygienekonzept nicht zu 100% ausgeschlossen werden, sondern immer nur minimiert werden!

Sportliche Veranstaltungen – Prüfung und Freigabe erfolgt durch das DRS-Sportkompetenzteam.

  • DRS-Veranstaltungen der Fachbereiche und AGs wie z. B. Trainingslehrgänge: Vorlage eines sportart- bzw. event-spezifischen Hygienekonzepts an den DRS. Drei Wochen vor Beginn muss das Konzept vorgelegt werden.
  • Für die Wettkämpfe bzw. den Ligaspielbetrieb müssen detaillierte Hygienekonzepte vorgelegt werden. Diese müssen alle Eventualitäten erfassen, die regionalen Prozesse zur Genehmigung beschreiben und entsprechende Lösungsstrategien enthalten. Die Herausforderungen liegen hier in höchst möglicher Risikominimierung und der Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung. Drei Wochen vor Beginn muss das Konzept vorgelegt werden.

Sportfeste (Aktionstage), Mobilitätsprojekte (Rollstuhltrainingskurse & Seminare) sowie Schulprojekte Prüfung und Freigabe erfolgt durch das Referat ›Sport, Mobilität & Inklusion‹

  • Vorlage eines event-spezifischen Hygienekonzepts an den DRS. Drei Wochen vor Beginn muss das Konzept vorgelegt werden.

Nicht sportliche Veranstaltungen – Prüfung und Freigabe erfolgt durch das Referat ›Vereinsservice & Beratung‹.

  • DRS-Lehrgänge aus dem Bereich Aus- und Fortbildung: Vorlage eines sportart- bzw. event-spezifischen Hygienekonzepts an den DRS. Drei Wochen vor Beginn muss das Konzept vorgelegt werden.
  • Alle Organisationstreffen, wie turnusmäßige Sitzungen und Meetings etc. sollten derzeit mittels Video- und/oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
  • Treffen mit persönlicher Präsenz sollten nur in Ausnahmefällen inklusive Hygienekonzept (Stichwort AHA-Regeln) anberaumt werden. Bei Treffen mit persönlicher Präsenz muss das Konzept zwei Wochen vor Beginn vorgelegt werden.

Wir wünschen Euch und uns einen gemeinsamen, erfolgreichen, verantwortungsbewussten und gesunden Re-Start unserer rollenden Veranstaltungen!

Andreas Escher – Referatsleiter Sport, Mobilität & Inklusion
Denis Schneider – Referatsleiter Vereinsservice & Beratung

>>> Auf unserer Sonderseite zum Coronavirus haben wir weitere aktuelle Informationen für Euch zusammengetragen.