Steuermerkblatt 2021

Das jährlich neu erscheinende Merkblatt des bvkm gibt Steuertipps für Familien mit behinderten Kindern und folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2021.

Die Neuauflage berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die am 18. März 2021 durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten sind. Ebenfalls berücksichtigt sind die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordenen Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge. Mit diesem Gesetz wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und neue Pflege-Pauschbeträge für die Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3 eingeführt. Auch müssen behinderungsbedingte Fahrtkosten jetzt nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen werden. Stattdessen gibt es einen Fahrtkosten-Pauschbetrag. Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Gestiegen auf nunmehr 9.984 Euro ist der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.

 >>> hier geht es zum Download:
www.bvkm.de/ratgeber/steuermerkblatt

Foto-/Text: © bvkm

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