Worauf Vereine und Fachbereiche jetzt achten sollten

Derzeit erhalten Webseitenbetreiber offenbar vermehrt Abmahnschreiben wegen der Einbindung von Google Fonts, auch Sportvereine und Verbände sind davon betroffen. Um unsere eMitgliedsvereine und Fachbereiche für diese Thematik zu sensibilisieren, erhalten Sie hier ein paar grundsätzliche Infos.

Was ist das Problem mit Google Fonts?

Bei Google Fonts handelt es sich um Schriftarten, die kostenfrei von Google zur Verfügung gestellt werden und in Webseiten eingebunden werden können. Technisch weniger versierten Webseitenbetreibern muss dabei noch nicht einmal bewusst sein, dass sie diese Schriftarten überhaupt auf ihrer Seite einsetzen. So nutzen zum Beispiel einige WordPress-Vorlagen standardmäßig diese Schriftart. WordPress ist ein Programm, mit dem auf einfachem Weg professionell aussehende Webseiten erstellt werden können,  weshalb diese Art der Webseitenerstellung auch bei vielen Vereinen sehr beliebt ist.

Das Problem: Sind auf einer Webseite Google Fonts extern eingebunden, werden beim Besuch der Seite personenbezogene technische Daten an Google und damit einen Server in den USA gesendet. Das Landgericht München urteilte am 20. Januar 2022, dass die Remote-Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung des Websiten-Nutzers rechtswidrig ist.

Was tun, wenn eine solche Abmahnung per Post kommt?

Grundsätzlich erstmal Ruhe bewahren und nicht vorschnell in den Abmahnschreiben formulierten Zahlungsaufforderungen nachkommen! Die Abmahnung erfolgt in nahezu allen Fällen durch zwei Anwaltskanzleien, die jeweils die Rechte nur eines Mandaten geltend machen wollen und derzeit unzählige Webseitenbetreiber zur Zahlung von 170 oder mehr als 200 Euro auffordern. Ob es also tatsächlich um den Schutz des Persönlichkeitsrechts geht, ist zumindest zweifelhaft.

Für mehr Infos zum Thema empfehlen wir unverbindlich die Seite eRecht24, dort können Sie mithilfe eines Google Fonts Scanners auch feststellen, ob Ihre Seite betroffen ist. 

Google Fonts lokal einbinden

Liegt tatsächlich ein DGSVO-Verstoß vor, sollte man diesen abstellen. Wer weiter Google Fonts verwenden will, sollte diese lokal über den eigenen Server einbinden, hierzu gibt es zahlreiche Anleitungen online auch als Erklärvideo. Mit dieser Maßnahme sind Vereine und Fachbereiche somit auch präventiv gegen mögliche Abmahnungsschreiben in diesem Kontext abgesichert.