Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Der Fachausschuss der Vereinten Nationen hat 2023 zum zweiten Mal seine Abschließenden Bemerkungen zu den Staatenprüfverfahren für Österreich und Deutschland veröffentlicht. Für die Schweiz legte er im Jahr 2022 zum ersten Mal Abschließende Bemerkungen vor. Die Verfahren und Berichte bieten eine gute Grundlage für eine vertiefte und vergleichende Diskussion zum Umsetzungsstand der Konvention.
Auf der Veranstaltung werden zunächst das Staatsberichtsverfahren und die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorgestellt. Am Folgetag widmet sich die Tagung in vertiefenden Diskussionsgruppen u. a. der gleichberechtigten Anerkennung rechtlicher Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, dem Zugang zum Recht sowie dem Recht auf Bildung und auf Arbeit. Die rechtlichen und politischen Aspekte werden mit besonderem Blick auf die Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch ihre Verbände diskutiert. Der Fokus richtet sich auch auf die Umsetzung im Mehrebenensystem in den drei föderal organisierten Staaten und im Verhältnis zur Europäischen Union. Es wirken Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Verbänden an der Fachtagung mit.
Die interdisziplinäre Projektveranstaltung in Kooperation mit der Universität Kassel ist Teil des Projekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.
>>> Eine Anmeldemöglichkeit besteht noch bis zum 16. Juni 2024. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebseite.