Gremien
Struktur und Aufgabenbereiche
Der DRS und seine Organe
Verbandstag
Der Verbandstag ist das höchste Beschlussgremium des DRS und wählt bzw. bestätigt unter anderem die Mitglieder des Vorstandes, den Sportarzt/die Sportärztin, den Lehrwart/die Lehrwartin, setzt den Haushaltsplan und die Jahresbeiträge für ordentliche Mitglieder fest und entscheidet über Satzungsänderungen.
Der Verbandstag wird mindestens alle vier Jahre vom Vorstnad einberufen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Vertreter*innen der Mitgliedsvereine/-gruppen
- Vertreter*innen außerordentlicher Mitglieder
Kuratorium
Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die gesamte Verbandsarbeit.
- Beratung der Entscheidungsgremien des DRS In allen grundsätzlichen Angelegenheiten sollen diese die Meinung des Kuratoriums einholen.
- Kontaktpflege mit Personen und Institutionen von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Dem Kuratorium gehören an:
- der Ehrenpräsident
- der/die Ehrenvorsitzende(n)
- die Mitglieder des Vorstandes
- die Mitglieder des Sportausschusses
- der Vorsitzende des Beirates
- der Vorsitzende des Rechtsausschusses
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses leitet die Sitzungen. Im Fall seiner Verhinderung werden sie vom Vorsitzenden des DRS geleitet. Sollte dieser auch verhindert sein, so wählt das Kuratorium den Sitzungsleiter aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder.
Das Kuratorium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Vorstand
Außer den in der Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben hat der Vorstand insbesondere die Beschlüsse des Verbandstages vorzubereiten und auszuführen. Er hat ordentliche Verbandstage innerhalb der ersten vier Monate des Jahres einzuberufen und einen Bericht über die verflossenen Geschäftsjahre zu erstellen.
Der Vorstand kann Aufgaben delegieren, zudem obliegt ihm die Ernennung des Ehrenpräsidenten.
Der Vorstand besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- den zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- der Sportwartin/dem Sportwart
- zwei Beisitzern/Beisitzerinnen
- einem oder mehreren Ehrenvorsitzenden
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt den Verband allein, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden jedoch nur gemeinsam. Im Innenverhältnis vertreten die stellvertretenden Vorsitzenden den Verband nur, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Sportausschuss und Fachbereiche
Der Sportausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Koordinierung in allen fachbereichsübergreifenden Sportangelegenheiten
- Entscheidung in fachbereichsübergreifenden sporttechnischen, sportorganisatorischen und sportmedizinischen Fragen
- Koordinierung und Erstellung von Ordnungen und Richtlinien für Wettkämpfe und Lehrgänge,
- Organisation von Teilnahmen an internationalen Wettkämpfen, wenn mehrere Sportarten beteiligt sind
- Zusammenarbeit mit den Fachwarten für Rollstuhlsport des DBS und seiner Landesverbände,
- Bestätigung von neuen Arbeitsgemeinschaften und Fachbereichen sowie Auflösung von Arbeitsgemeinschaften und Fachbereichen
Mitglieder des Sportausschusses sind
- der Sportarzt
- der Lehrwart
- die Fachbereichs-Vorsitzenden
- sowie die übrigen Mitglieder des Vorstandes
Vorsitzender des Sportausschusses ist der Referatsleiter Sport im DRS. Im Fall seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter, bei dessen Verhinderung ein anderes Mitglied des Sportausschusses den Vorsitz.
Der Verband gliedert sich in Fachbereiche, die die unterschiedlichen Belange der Rollstuhlsportarten nach Maßgabe dieser Satzung wahrnehmen. Die Fachbereiche organisieren und verwalten den Sportbetrieb jeweils in eigener Verantwortung.
Ihnen obliegen insbesondere folgende Aufgaben für die jeweilige Sportart:
- Planung und Durchführung des Behindertensports, hauptsächlich für Rollstuhlfahrer
- Planung und Durchführung von Lehrgängen
- Erstellung von Richtlinien für Wettkämpfe und Lehrgänge
- Planung und Durchführung von Wettkampfveranstaltungen
- Organisation der Teilnahme an internationalen Wettkampfveranstaltungen
- Festsetzung von Meldegeldern, Bußgeldern und Gebühren
Die Fachbereichs-Vorsitzenden sind befugt, Aufgaben an weitere Mitglieder des Fachbereichs-Vorstandes oder an Ausschüsse zu delegieren, die sie zu diesem Zweck berufen können.
Beirat
Der Beirat berät den Vorstand des DRS in aktuellen Fragen und bereitet Initiativen des Verbandes vor. In gleicher Weise steht der Beirat auch den Mitgliedsorganisationen und den Gremien des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes zur Verfügung.
In den Beirat werden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Interessenvertreter partizipierender Organisationen auf dessen Vorschlag durch den Vorstand des DRS jeweils für vier Jahre berufen. Dabei sollte die Zahl der Mitglieder des Beirats 25 nicht übersteigen.
Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern sowie drei Stellvertretern, die alle Einzelmitglieder eines Mitgliedsvereins (bzw. -gruppe) sein müssen. Die Mitglieder des Rechtsausschusses (1. Vorsitzender, zwei Beisitzer und deren Stellvertreter) werden von dem Verbandstag für die Dauer von vier Jahren gewählt.
- Der Rechtsausschuss ist zur Entscheidung zuständig:
- bei Streitigkeiten über die Auslegung der Satzung und ihrer Nebenordnungen
- bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Verbandsorganen, insbesondere über deren Zuständigkeit
- bei Streitigkeiten zwischen den Verbandsmitgliedern oder deren Einzelmitgliedern mit dem Verband bzw. deren Organmitgliedern (mit Ausnahme des Verbandstages
- bei Widersprüchen gegen die Entscheidung von Protesten
- bei Verstößen gegen die anerkannten Grundsätze sportlichen Verhaltens (im Zusammenhang mit sportlichen Veranstaltungen des DRS und seiner Fachbereiche), sowie bei verbandsschädigendem Verhalten
- ferner zur Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gemäß der Satzung
Die vollständige Beschreibung der Gremien und die Einzelheiten zu den verschiedenen Aufgaben können Sie in der jeweils gültigen Verbandssatzung nachlesen.
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