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PSG: HANDLUNGSLEITFADEN FĂśR SPORTVEREINE
DRS und Prävention sexualisierter Gewalt (PSG)
Es beinhaltet Präventions- und Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung, die gemeinsam mit den Landes- und Fachverbänden umgesetzt werden sollen. Auch der DRS beteiligt sich bei der Umsetzung zum Schutz und zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport. Im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung toleriert der DRS keine Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.
Die Deutsche Sportjugend/der Deutsche Olympische Sportbund haben unter Mitarbeit des DBS zwei Broschüren zum Thema ›Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport‹ entwickelt. Der Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen können unter www.dsj.de bezogen werden. Darüber hinaus engagiert sich der DBS/die DBSJ fortlaufend in Foren, Workshops und AGs zur Prävention von sexualisierter Gewalt.
AUSZUG AUS DEM POSITIONSPAPIER DES DBS
„Der DBS strebt in seinen Verbands- und Vereinsstrukturen die Schaffung eines geschützten Raumes an, in dem Menschen mit Behinderung durch Bewegung, Spiel und Sport ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen fördern können und der Schutz der (sexuellen) Integrität von allen gewahrt wird.
Der DBS toleriert im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung keine Gewalt und Diskriminierung in jeder Form von Seiten der Trainer(innen), Übungsleiter(innen), Vereinsverantwortlichen oder anderer Personen im Umfeld der Verbände und Vereine. Dies schließt die Gewalt unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausdrücklich mit ein.
Der DBS wird Maßnahmen zur Vermeidung und Aufklärung von Vorfällen entwickeln, unter anderem auch der Ausbau von Angeboten zur Stärkung der Selbstbehauptungskompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung sowie insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung.“
Begrifflichkeit
Unter dem Begriff sexualisierte Gewalt fassen wir alle Handlungen zusammen, die der Machtausübungen mit dem Mittel der Sexualität dienen.
In der engen Definition geht es um sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (sexueller Missbrauch), also um erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (StGB) (§177) definiert sind.
In der weiten Definition zählen dazu, beispielsweise:
- sexistische Witze
- Beschimpfungen und Bedrohungen in der Schule, am Arbeitsplatz, auf der StraĂźe, im Wohnheim usw.
- Voyeristische & exibitionistische Handlungen
- Zeigen pornographischer Bilder und Videos
- Zwangsprostitution
- unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche
Im Folgenden wird mit dem Begriff sexualisierter Gewalt der gesamter Problemkomplex (weite Definition) angesprochen, sofern nicht explizit auf sexuellen Missbrauch hingewiesen wird.
Fakten
- 50% der Mädchen und 50-60% der Jungen sind Opfer von sexuellem Missbrauch von Bezugspersonen aus dem außerfamiliären Nahbereich(z.B. Nachbarn, Freunde der Familie, ältere Jugendliche, Trainer, Babysitter) und von Fremden (Wetzels, 1999)
- 30 % der Täter und Täterinnen kommen bei Mädchen und 10-20% bei Jungen aus der Familie (z. B. Väter/Mütter, Stiefväter/Stiefmütter, Großväter/Großmütter, Onkel/Tante, Geschwister) (Bange & Deegener, 1996)
- Nach UN-Angaben sind Mädchen und Frauen mit Behinderung etwa doppelt so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung. (The World Disability Report, 1999)
- Mehr als jede zweite bis dritte Frau, die in Einrichtungen lebt, hat schon einmal Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch gemacht. Frauen mit psychischer Behinderung sind diejenigen, die am stärksten von Gewalt betroffen waren (BMFSFJ, 2012)
- Kinder müssen in der Regel acht Mal (!) über sexualisierte Gewalt berichten, bevor ihnen geglaubt und zwölf Mal (!), bevor ihnen geholfen wird (Kinderschutzbund, 2010)
WeiterfĂĽhrende Literatur
Bange, D. & Deegener, G. (1996). Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausmaß – Hintergründe – Folgen. Weinheim: Psychologie Verlags Union.
Deutsche Sporthochschule Köln (2016). ›Safe Sport‹ Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland: Erste Ergebnisse des Forschungsprojektes zur Analyse von Häufigkeiten, Formen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt.
Wetzels, P. (1999). Verbreitung und familiäre Hintergründe sexuellen Kindes Missbrauchs in Deutschland. In S. Hoefling, D. Drewes & I. Epple-Waigel (Hrsg.), Auftrag Prävention – Offensive gegen sexuellen Kindesmissbrauchs (S.104-134). München: Atwerp-Verlag.
Gewalt im Sport
Im Hinblick auf sexualisierte Gewalt und den Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist der organisierte Sport sowohl als „Aufmerksamkeitssystem“ als auch als Gelegenheit für potenzielle Täter und Täterinnen zu sehen.
Denn Täterinnen und Täter suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte eingehen und aufbauen können. Und da gerade Sportvereine mit einem hohen Abhängigkeitspotential behaftet sind, besteht die Gefahr, dass sich Täterinnen und Täter genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben.
Der organisierte Sport muss also einen wirkungsvollen Beitrag leisten, der sowohl Maßnahmen zur Vermeidung/ Verhinderung von Delikten im Sport, als auch Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung in ihren Selbstbehauptungskompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung durch Sport umfasst.
Die Besonderheiten im Sport
- Körperzentriertheit der sportlichen Aktivitäten
- Notwendigkeit von Körperkontakt
- Spezifischen Sportkleidung
- ›Umziehsituationen‹
- Rahmenbedingungen wie Fahrten zu Wettkämpfen mit Übernachtungen etc.
- Abgeschirmte Situationen bei denen die Handlung einfach geleugnet oder die „Schuld“ dem Opfer zugewiesen werden kann
- Rituale wie Umarmungen z.B. bei Siegerehrungen
DIE ERSCHEINUNGSFORMEN VON SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT SIND VIELSEITIG
- Verbale/gestische Ăśbergriffe und sexistische SprĂĽche
- Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung
- Fotografieren von Sportler/-innen mit körperlicher Behinderung zur eigenen Befriedigung sexueller Bedürfnisse
- Ăśbergriffe bei der Hilfestellung (z.B. als Versehen getarnte BerĂĽhrungen im Intimbereich)
- Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in Umkleiden und Duschen
- sexueller Missbrauch
FORSCHUNGSERGEBNISSE ZU SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT (VGL. STUDIE ›SAFESPORT‹)
- Kadersportler/innen sind weder häufiger noch seltener sexualisierter Gewalt ausgesetzt als die Allgemeinbevölkerung
- Zwischen Kadersportler/innen mit Behinderung sowie Kadersportler/innen ohne Behinderung gibt es keine signifikanten Unterschiede in der Häufigkeit der Gewalterfahrungen
- Sexualisierte Gewalt im Sport wird sowohl durch Erwachsene als auch durch Jugendliche ausgeĂĽbt
- Sexualisierte Gewalt unter Gleichaltrigen im Sport tritt insbesondere in Form von sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt auf
- In Vereinen mit einer klar kommunizierten ›Kultur des Hinsehens und der Beteiligung‹ ist das Risiko für alle Formen sexualisierter Gewalt signifikant geringer
Sexualisierte Gewalt wurde in der Studie als Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität definiert. Darunter fallen somit sowohl Handlungen mit als auch ohne Körperkontakt und grenzverletzendes Verhalten. Hierzu zählen z.B. verbale oder gestische sexualisierte Übergriffe, sexualisierte Handlungen ohne Körperkontakt (z.B. das Zeigen pornografischer Inhalte), sexualisierte Berührungen am Körper, Entblößen, versuchte oder erfolgte Penetration und physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund.
WeiterfĂĽhrende Literatur
Deutsche Sporthochschule Köln (2016). ›Safe Sport‹ Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland: Erste Ergebnisse des Forschungsprojektes zur Analyse von Häufigkeiten, Formen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt.
dsj-Qualifizierungsmodul ›Gegen sexualisierte Gewalt im Sport‹
Menschen mit Behinderungen
Die Dunkelziffer der Delikte an Menschen mit Behinderung ist sehr hoch. FĂĽr Betroffene ist es oftmals schwierig sich mitzuteilen und das Geschehene anzuzeigen.
Die Täterinnen und Täter nutzen dabei ihre Macht-und Autoritätsposition und die besondere Lebenssituation von Menschen mit Behinderung aus, d.h. ihre Wehrlosigkeit, Schutzlosigkeit, ihre Abhängigkeit oder das ihnen entgegengebrachte Vertrauen des Opfers, um ihre eigenen (sexuellen, emotionalen, sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu befriedigen und diese zu Kooperation und Geheimhaltung zu veranlassen. Diese Gefahr kann insbesondere im Sport, in Pflegeeinrichtungen, Werkstätten, aber auch im Familien- und Freundeskreis bestehen; immer dort wo ein hohes Abhängigkeitspotential gegeben ist.
Eine besondere Situation – mit der sich der DBS des Öfteren auseinander setzen muss – sind Amelotatisten. Dies sind mehrheitlich Männer, die eine amputierte Frau als sexuell besonders attraktiv empfinden. Sie besuchen gezielt sportliche Wettbewerbe bei denen sie Fotos machen, Filme drehen oder im schlimmsten Fall in die Umkleidekabinen der Sportlerinnen eindringen. „ Als besonders erniedrigend und verletzend erleben es diese Mädchen und Frauen, dass sie sich durch die Männer auf ihre Behinderung und ihre vermeintliche Unvollständigkeit reduziert fühlen. Damit werden sie genau in die Einschränkung ihrer Persönlichkeit hineingezwungen, der sie entkommen wollen, indem sie Sport treiben“ (Pilotstudie ›Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport‹, 1998).
MÄDCHEN UND FRAUEN MIT BEHINDERUNG
Die aktuelle Studie von Schröttle et al. 2012 (BMFSJ) zeigt: Frauen mit Behinderung erfahren zwei- bis dreimal häufiger sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, Frauen mit einer psychischen Behinderung sind am stärksten betroffen.
81-89 Prozent der befragten Frauen gaben an „direkte diskriminierende Handlungen durch Personen und Institutionen“ erlebt zu haben, sie sind somit „vielfältigen Formen von Diskriminierung und struktureller Gewalt ausgesetzt.“ (vgl. Kubanski 2013)
Auch das am 28. Januar 2015 mit einer internationalen Konferenz in Wien abgeschlossene EU-Daphne-Projekt kommt zu den Ergebnissen, dass Frauen mit Behinderungen deutlich häufiger als Frauen ohne Behinderungen von Gewalt betroffen sind. Aus diesem Grund wurde u.a. im Rahmen des Projektes eine Broschüre ›Gewalt – was kann ich tun‹ entwickelt, welche unter diesem Link(www.ninlil.at/kraftwerk/daphne_infos.html) kostenlos bestellt werden kann. Es besteht dort auch die Möglichkeit die Broschüre in Leichter Sprache zu bestellen.
JUNGEN UND MÄNNER MIT BEHINDERUNG
Bei Jungen und Männern mit Behinderung ist das Thema sexualisierte Gewalt noch schwieriger zu betrachten, da das klassische Rollenverständnis vom ›Mann sein‹ eine Vorstellung hervorruft, in der Gewaltausübung an Männern nicht stattfindet bzw. stattfinden kann (vgl. Bange 2007). Gerade diese Erwartungshaltung und die damit verbundene Selbstdefinition macht eine Mitteilung von erlebten Gewalterfahrungen oft unmöglich.
Die Studienlage (vgl. Jungnitz et al., 2007; Bange 2007; Zemp et al., 1997) zeigt, dass hier ein ernst zunehmender Handlungsbedarf vorliegt, Männer oder Jungen erfahren in einem hohen Maß Gewalt durch andere Männer, aber auch durch weibliche Täterinnen, in Dunkelfeldstudien liegen die Zahlen bei 20 Prozent.
ÜBUNGEN ZUR STÄRKUNG DES SELBSTBEWUSSTSEINS
Im Zuge der Gender Mainstreaming-Debatten und der Schaffung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX, § 64) beschäftigt sich der DBS verstärkt mit der Thematik Selbstbehauptung und Persönlichkeitsstärkung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. ›Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins‹ wurden als neue Rehabilitationsleistung für Mädchen und Frauen mit Behinderung in den Behindertensport aufgenommen. Diese Übungen werden der Tatsache gerecht, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung sowohl innerhalb als auch außerhalb von Rehabilitationseinrichtungen vermehrt Grenzüberschreitungen in Form von sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch erleben und sich dies negativ auf den Rehabilitationsprozess auswirken kann.
Die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins für Frauen und Mädchen mit oder mit drohender Behinderung, sind darauf ausgerichtet, durch praktische Körpererfahrungen auf psychosoziale Effekte i. S. der gesellschaftlichen Teilhabe hinzuzielen. Die Übungen wurden erstmals mit der Verabschiedung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, das am 1. Juli 2001 in Kraft trat, in das deutsche Rehabilitationsrecht aufgenommen.
Der DBS hat als Leistungserbringer eine ›Weiterbildung: Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Mädchen und Frauen mit oder mit drohender Behinderung (SGB IX, § 64)‹ (ÜzSdS) für zukünftige Übungsleiterinnen aus dem Rehabilitationssport konzipiert. Grundlage der Weiterbildung ist ein Gegenstandskatalog, der neben speziellen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und deren didaktische und methodische Durchführung, auch soziologische, psychologische und kommunikative Aspekte vermittelt. Die Übungsleiterinnen müssen im besonderen Maße darauf vorbereitet werden, die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmerinnen angemessen zu berücksichtigen, damit eine erfolgreiche Rehabilitationsleistung im Rahmen des bio-psycho-sozialen Ansatzes erreicht wird.
Da aber die Gefahr verschiedenster Grenzüberschreitungen und sexueller Übergriffe auch bei Jungen und Männern mit Behinderung bestehen, setzt der DBS sich hier auch für Präventionsmaßnahmen ein.
Hilfen & Materialien
Der DBS bietet eine Vielzahl von Arbeitsmaterialien verschiedener Institutionen zum Download sowie Adressen und weiterfĂĽhrende Informationen an.
nicht-wegschieben.de
Am 17. November 2022 ist die bundesweite Kampagne ›Schieb den Gedanken nicht weg!‹ gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gestartet. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) wollen erreichen, dass mehr Menschen verstehen: sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann es auch im persönlichen Umfeld geben. Und sie kann nur verhindert werden, wenn der Gedanke zugelassen wird, dass auch die eigenen Kinder bzw. Minderjährige, die man kennt, betroffen sein können. Wenn Erwachsene sensibilisiert sind, können Kinder und Jugendliche schneller Hilfe erhalten.
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