Vorstand
Leitung des Verbandes
Vorstand leitet und führt aus
Dem ehrenamtlichen Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind.
Außer den in der Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben hat der Vorstand insbesondere die Beschlüsse des Verbandstages vorzubereiten und auszuführen. Er hat ordentliche Verbandstage innerhalb der ersten vier Monate des Jahres einzuberufen und einen Bericht über die verflossenen Geschäftsjahre zu erstellen.
Der Vorstand kann Aufgaben delegieren, zudem obliegt ihm die Ernennung des Ehrenpräsidenten.
Der Vorstand besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- den zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- der Sportwartin/dem Sportwart
- zwei Beisitzern/Beisitzerinnen
- einem oder mehreren Ehrenvorsitzenden
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt den Verband allein, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden jedoch nur gemeinsam. Im Innenverhältnis vertreten die stellvertretenden Vorsitzenden den Verband nur, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Vorstand
Vorsitzender
1. stellv. Vorsitzender
2. stellv. Vorsitzende
Ann-Katrin Gesellnsetter
Beisitzer
Beisitzer
Reinhard Nieper
Vorsitzender der Geschäftsführung
BG Kliniken
Beisitzer
Felix Heise
Vorsitz Vorstand Hannover United
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