Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
Einführung
Das DSA wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verliehen und ist die Auszeichnung für eine vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit. Im Vordergrund stehen nicht Rekorde, sondern die persönliche Herausforderung, Spaß an und Motivation zur Bewegung möglichst vieler Menschen – egal ob jung oder alt, ob Menschen mit oder ohne Behinderung.
Seit 1952 können auch Menschen mit Behinderung (MmB) das DSA ablegen. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderung werden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) festgelegt und regelmäßig überprüft.
Der DBS stellt auf seiner Website umfangreiches Infomaterial zum Download zur Verfügung. Darunter die Broschüre ›Für Menschen mit Behinderung – kompakt‹, die motivieren und zeigen soll, dass der Weg zum Deutschen Sportabzeichen GEMEINSAM gegangen werden kann. Sie enthält umfassende Informationen für verschiedene Zielgruppen (Menschen mit und ohne Behinderung, Prüfer* innen, Übungsleiter*innen, Sportvereine und Sportverbände) Übersichten sowie Hilfestellungen für die praktische Umsetzung, Praxisbeispiele sowie Kontaktdaten und weiterführende Informationen.
www.dbs-npc.de/deutsches-sportabzeichen.html
Das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit und ohne Behinderung
Das DSA bietet ideale Möglichkeiten, um sportliche Leistungen zu überprüfen und anzuerkennen. Angesprochen sind sowohl Neueinsteigerinnen als auch erfahrene Sportler*innen.
Das Sportabzeichen
- kann einmal im Kalenderjahr erworben und beurkundet werden
- bietet vielfältige Disziplinen aus den vier Bereichen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination
- ist abwechslungsreich und attraktiv
- hilft, die körperliche Fitness bis ins hohe Alter zu erhalten oder sogar zu steigern
- ist modern und motiviert zum regelmäßigen und langfristigen Sporttreiben im Verein
- belohnt die erfolgreiche Prüfung mit Abzeichen in Bronze, Silber oder Gold
Die Vorteile
Das DSA erleichtert Vereinen den Einstieg in den Behindertensport. Vorbereitungskurse und Prüfungstage können für Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam angeboten werden. Das hilft Berührungsängste abzubauen, Netzwerke und Partnerschaften zu bilden und so ein inklusives Sportumfeld zu entwickeln.
Mit dem DSA können Sportvereine ihr bisheriges Sportangebot eweitern. Diejenigen, die bisher keine Angebote in der Leichtathletik, im Schwimmen oder Radfahren haben, können durch eine Kooperation, z. B. mit einem Leichtathletikverein in der Nähe, auch das DSA für eigene Mitglieder anbieten.
Für die junge Generation ist das DSA ein toller Einstieg in die Welt des Sports und zur regelmäßigen Bewegung. Die Anforderungen entsprechen den körperlichen Grundfertigkeiten und sind für eine ganzheitliche Förderung bestens geeignet. Vielleicht wird auch ein Talent fü̈r den wettkampforientierten Sport im Verein entdeckt.
Das DSA fordert – durch altersgemäße Übungen – Erwachsene und die weiter wachsende Zielgruppe ›60 Plus‹. Diese erwarten vom Sport Abwechslung, moderne Angebote und vielseitige Bewegungserlebnisse, die Freude machen. Der Verein kann durch das DSA für diese Erwartungen Treffpunkt sein und gemeinsame Aktivitäten im Alter fördern. Das DSA kann den Präventions- oder Rehabilitationssport ergänzen und Teil eines Vor- bzw. Nachsorgeangebots sein. Es regt zu kontinuierlicher und lebenslanger körperlicher und geistiger Aktivität an und ermöglicht zugleich soziale Kontakte.
Voraussetzung zur Teilnahme
Zur Teilnahme muss der Nachweis über den dauernden Grad der Behinderung von mind. 20, einer geistigen Behinderung oder ein Endo-Prothesenpass vorgelegt werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist keine Voraussetzung.
Die Teilnahme ist für Menschen mit Behinderung – sofern keine ›Ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung‹ vorgelegt wird – nicht möglich bei einer Herzerkrankung oder einer Erkrankung, die mit akuten Schüben einhergeht.
Die sportlichen Anforderungen
Die sportlichen Bedingungen sind in vier Gruppen (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination) eingeteilt. Aus jeder Gruppe muss nur eine Disziplin innerhalb eines Kalenderjahres (Pr̈üfungszeitraum) in der Altersklasse erfüllt werden. Die Schwimmfertigkeit muss vor dem ersten Erwerb immer nachgewiesen werden.
Behinderungsklassen
- Allgemeine Behinderung
- Einseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
- Beidseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung)
- Einseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
- Beidseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung)
- Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen und Sehschädigungen
- Behinderung durch Schädigung des Nervensystems mit Geh-/Stehfähigkeit
- Behinderung durch Schädigung des Nervensystems (Rollstuhlfahrer*innen)
- Geistige Behinderung
- Kleinwuchs
Abnahmeberechtigung
Sportabzeichen-Prüfungen können nur von speziell ausgebildeten Prüfer*innen abgenommen werden. Der Nachweis erfolgt über den ›Ausweis Prüfer*in‹ mit dem Zusatzvermerk ›MmB‹ (Menschen mit Behinderung). Informationen zum Erwerb des ›Ausweises Prüferin‹ erhält man über die Kontaktdaten in den vorgenannten Broschüren und Flyern.
Wichtige Tipps
Umsetzung: Die Möglichkeiten, die das Sportabzeichen für MmB bietet, sowie der Mehrwert müssen bekannt gemacht und herausgestellt werden. Daher wird eine Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, etwa Selbsthilfegruppen, Werkstätten, Schulen und Förderschulen empfohlen.
Eignung: Es ist darauf zu achten, dass Sportabzeichenprüfer*innen mit dem Zusatzvermerk ›MmB‹ (Menschen mit Behinderung), zeitnah aus- bzw. fortgebildet werden.
Werbung: Unter www.deutsches-sportabzeichen.de gibt es Informationsmaterialien (Flyer, Plakate etc.), die für die vereinseigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden können.
Quelle: DRS, Lehrbrief Rollstuhlsport | Text: Heidi Kirste, Peter Richarz