Inklusion voranbringen: Bundesbehindertenbeauftragter und Menschenrechtsinstitut veröffentlichen Empfehlungen
Am 26. März jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel:
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht verhandelbar, Bund und Länder haben sich mit der Ratifizierung der Konvention dazu verpflichtet. Für Inklusion braucht es einen langen Atem, und der scheint manchem in Deutschland auf halbem Weg schon auszugehen. Die Ampelkoalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken – am Ende wird sich die Regierungskoalition an ihren eigenen Zielvorgaben messen lassen müssen.
Eine dieser Zielvorgaben ist, das Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen, um Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen. In diesem Zusammenhang ist die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier sollen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen. Österreich hat es uns vorgemacht, und wir müssen nun endlich nachziehen.“
Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vielerorts nicht die notwendige politische Priorität oder steht unter Ressourcenvorbehalten. Menschenrechte sind aber nicht verhandelbar. Der Ausbau der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen muss endlich voranschreiten. Tradierte Sonderstrukturen wie Förderschulen, Werkstätten oder Wohneinrichtungen müssen schrittweise ab- und inklusive Angebot aufgebaut werden. Dazu müssen bestehende finanzielle und personelle Ressourcen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umverteilt werden. Bislang mangelt es jedoch an der notwendigen Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen, diese Herausforderung systematisch anzugehen.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in den letzten 15 Jahre zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegeben. Auch die Vereinten Nationen zeigen sich besorgt, dass ein Leben außerhalb von Sonderstrukturen für viele Menschen heute immer noch nicht vorgesehen ist und fordern Deutschland mit Nachdruck zum Aufbau von inklusiven Strukturen und zur Sicherung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auf.“
Die heute veröffentlichten Empfehlungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention sind das Ergebnis einer Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden (davon 500 in Präsenz) aus dem ganzen Bundesgebiet, die am 27.02.2024 in Berlin stattfand. Anlass für die Konferenz hatte die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf im August 2023 gegeben. Hier war die Qualität der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Bund und Länder in Deutschland stark durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. In den acht Foren der Konferenz zur UN-BRK ging es um Themen und Bereiche, in denen Barrierefreiheit, Inklusion und Selbstbestimmung noch nicht vollständig umgesetzt sind, von der schulischen Bildung über den Gewaltschutz, von Arbeit und Wohnen über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bis zur Verhinderung von Zwang. Die acht gemeinsam mit der Selbstvertretungsorganisation „LIGA Selbstvertretung“ ausgewählten Themen wurden als Ergebnisse der Staatenprüfung des Fachausschusses der Vereinten Nationen in den „Abschließenden Bemerkungen“ besonders hervorgehoben, weil hier die größten Versäumnisse Deutschlands liegen.
WEITERE INFORMATIONEN
Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland:
Im Fokus: „15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – eine Zwischenbilanz“. Interview mit Britta Schlegel und Leander Palleit, Leitung der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/inklusion-kommt-allen-menschen-zugute
Informationen zur Staatenprüfung durch die Vereinten Nationen:
Teilhabe ist nicht die Kür, sondern ein Menschenrecht
Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hat zum 15-jährigen Bestehen der BRK einen Pressebericht herausgegeben, auf den wir gerne verweisen wollen:
www.dbs-npc.de/nachrichten-dbs/teilhabe-ist-nicht-die-kuer-sondern-ein-menschenrecht