Für den öffentlichen Personenverkehr gelten besondere Anforderungen an die sichere Beförderung von Menschen mit Mobilitätshilfen in Bussen und Bahnen
„Rollstühle sind oft nicht für die Mobilität über den Nahbereich hinaus ausgerüstet, weil die individuellen Teilhabeziele im Hilfsmittelversorgungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt werden“, erklärt Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR). So fehlen bei Rollstühlen und Beförderungsmitteln häufig wirksame Verbindungs- und Haltesysteme, um eine sichere Arretierung im Verkehrsmittel zu gewährleisten. Einzelne Elektro-Scooter-Modelle sind aus Haftungsgründen seitens der öffentlichen Verkehrsbetriebe von der Beförderung sogar gänzlich ausgeschlossen. „Eine umfassende Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen kann so nicht stattfinden“, betont Schmidt-Ohlemann.
Die DVfR fordert in ihrer Stellungnahme die Verantwortlichen in den Bereichen Hilfsmittelversorgung und Verkehrswesen dazu auf, alle notwendigen Veränderungen einzuleiten, damit für Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Mobilität im Nah- und Fernbereich uneingeschränkt möglich ist. Mobilitätshilfen sollen herstellerseitig so ausgestattet werden, dass sie von Betroffenen gefahrlos im öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Sinnvoll sind einheitliche Standards für die Sicherungssysteme an Rollstühlen, Scootern und Beförderungsfahrzeugen sowie in Transportfahrzeugen integrierte, einfach und sicher handhabbare Anschlüsse zur Verankerung von Rollstühlen und Scootern. Öffentliche Verkehrsmittel und Beförderungsdienste müssen grundsätzlich barrierefrei sein. Zudem darf das Haftungsrisiko bei der Beförderung nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer von Mobilitätshilfen oder die Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer abgewälzt werden.
Die DVfR beschreibt in ihrer Stellungnahme konkrete Anforderungen an die sichere Beförderung von Menschen mit Mobilitätshilfen im öffentlichen Personenverkehr: >>> Anforderungen zur Mobilität mit Rollstuhl & Scooter