»Inklusives Gesundheitswesen«

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen mit den Beteiligten zu erarbeiten. Damit stehen Bedarfsgerechtigkeit, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Selbstbestimmung und Teilhabeorientierung auf der gesundheitspolitischen Tagesordnung. Dazu will auch die DVfR einen Beitrag leisten und hat eine entsprechende Agenda aufgesetzt.

Ein inklusives Gesundheitswesen ist lebensweltorientiert konzipiert. Es geht von den individuellen Bedürfnissen, Lebenssituationen und Teilhabebeeinträchtigungen im Zusammenhang mit Gesundheitsstörungen und Krankheitsbewältigung aus. Ein inklusives Gesundheitswesen bezieht die Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen umfassend in die Steuerungs- und Verwaltungsgremien im Gesundheitswesen ein. Die DVfR legt in ihrer Agenda dar, wie Versorgungsstrukturen und -prozesse in der medizinischen Rehabilitation gestärkt und ausgebaut werden können, welche Handlungsbedarfe bei der Krankenhausbehandlung, in der Heil- und Hilfsmittelversorgung oder teilhabeorientierten Pflege bestehen, stellt Bezüge zum Fachkräftemangel und wichtigen Schnittstellen her und zeigt Forschungsbedarfe auf. Ein inklusives Gesundheitswesen ist barrierefrei und sichert die selbstbestimmte Teilhabe.

Bei der Erarbeitung der Agenda wurde auf Arbeitsergebnisse der DVfR und auf Vor- und Zuarbeiten ihrer Mitglieder und anderer Akteure zurückgegriffen. Die dargestellten Positionen beruhen nicht immer auf entsprechenden Beschlüssen der Gremien der DVfR und stellen insofern nicht immer gemeinsame Positionen aller Mitglieder der DVfR dar.

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