Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ermöglicht Zuschüsse für soziale Einrichtungen
Die sozialen Dienstleister in Deutschland sollen sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Epidemie einbringen. Doch auch sie sind infolge der aktuellen Lage akut von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Um sie zu erhalten, unterstützt sie die Bundesregierung mit Zuschüssen. Das betrifft unter anderem Einrichtungen für behinderte Menschen, Dienste für Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien, Seniorinnen und Senioren.
Als Bestandteil des Sozialschutz-Pakets hat der Bundestag im Eilverfahren auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag verabschiedet. Erbringer sozialer Dienstleistungen, die im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus diese Leistungen nicht mehr erbringen können bzw. dürfen und dadurch in finanzielle Schieflage geraten, können bei Leistungsträgern Zuschüsse beantragen.
Voraussetzung ist, dass sich diese Einrichtungen bereit erklären, ihre Ressourcen anderweitig zur Bekämpfung der Corona-Folgen einzusetzen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Diese Einrichtungen können dann von den Leistungsträgern Zuschüsse von bis zu 75 % der regelmäßigen Einnahmen erhalten.
Weiterführende Links zum Thema:
Infos der Bundesregierung zum Sozialschutz-Paket
BMAS: FAQ zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Infos der einzelnen Leistungsträger zum Thema:
Deutsche Rentenversicherung
GKV-SpitzenverbandBundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)