DRS erinnert in diesem Zusammenhang auf „Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs /von Verbandsveranstaltungen“
Im Folgenden können Sie das aktualisierte „Allgemeine Hygienekonzept des DBS für den Leistungssport“ – Stand: 03.11.2020 – einsehen:
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Parallel zum angepassten DBS-Hygienekonzept gelten weiterhin die vom DRS beschlossenen Grundsätze für sämtliche DRS-Veranstaltungen. DRS-intern hatten die Referatsleiter in Abstimmung mit dem Vorstand folgende Genehmigungsstruktur festgelegt für alle Events, bei denen der DRS als Veranstalter oder Ausrichter fungiert:
>>> zu den DRS-Richtlinien „Wiederaufnahme des Sportbetriebs & von Verbandsveranstaltungen“ (Online-Beitrag 20.08.2020)