Neue 10-Jah­res-Stra­te­gie der Europäischen Union

Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – das ist für rund 87 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union (EU) nicht selbstverständlich. Daher will die Europäische Kommission für sie mehr Chancengleichheit schaffen. Sie stellte dazu im März die neue Strategie der EU für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 vor. Sichere und gesunde Arbeitsplätze und berufliche Rehabilitation sind darin Teilaspekte.

Die neue EU-Strategie hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen zu ermöglichen. Die EU möchte sie darin unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und Ihnen hochwertige und nachhaltige Beschäftigung und Chancengleichheit ermöglichen. Lücken im Sozialschutz und der Gesundheitsversorgung sollen geschlossen werden.

Zu einem unabhängigen Leben gehört auch ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz. Daher legt die Kommission 2022 ein Paket zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen vor. Es soll die Mitgliedstaaten unterstützen, beschäftigungspolitische Leitlinien im Rahmen des Europäischen Semesters umzusetzen und das Voneinander-Lernen fördern. Aspekte des Austausches werden auch sichere und gesunde Arbeitsplätze und Programme zur beruflichen Rehabilitation nach Unfällen sein. Geschehen diese arbeitsbedingt, greift in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung. Sie setzt alles daran, die Beschäftigungsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu sichern. Dazu tragen neben der medizinischen Versorgung und dem individuellen Reha-Management auch die Arbeitsvermittlung DGUV job sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe bei. Die Versicherten sollen in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zurückkehren – ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und der neuen EU-Strategie. Letztere dient der Unfallversicherung auch als zusätzliche Grundlage, ihre Leistungsangebote weiterzuentwickeln.

>>> mehr zur gleichberechtigten Teilhabe und Nichtdiskriminierung: www.dsv-europa.de (Deutsche Sozialversicherung Europavertretung)

 

Text: © DGUV – Quelle: DGUV Kompakt – politischer Newsletter – Ausgabe April/Mai 2021