„Teilhabe ist ein Gewinn für Selbstbestimmung und Volkswirtschaft“
Menschen mit Behinderung haben nach wie vor geringere Chancen, am Arbeitsleben teilzunehmen als Personen ohne Behinderung. Ihre Erwerbsquote ist niedriger, die Arbeitslosenquote höher.
„Menschen mit Behinderung dürfen nicht weiter auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Das verstößt gegen ihr Teilhaberecht und schadet der Vielfalt in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung erinnert uns daran.
Hintergrund: Teilhabe am Arbeitsleben
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt mit ihren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dazu bei, Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bleibende Einschränkungen haben, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.
Erstes Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Versicherte nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wieder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzubringen. Sollte dies aufgrund der Beeinträchtigung aber nicht möglich sein, bietet die Unfallversicherung Möglichkeiten der Qualifizierung oder Vermittlung in andere Berufe.
Mehr als 140 Millionen Euro hat die Unfallversicherung 2022 für LTA aufgewendet. Darunter fallen Leistungen wie:
- Einrichtung / Umbau des Arbeitsplatzes nach den Bedürfnissen des Versicherten
- Eingliederungszuschüsse für Arbeitgebende
- Berufliche Bildungsmaßnahmen
- Maßnahmen zu Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Übergangsgeld
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden so weit wie möglich auf die individuellen Verhältnisse des betroffenen Menschen ausgerichtet.
Weiterführende Informationen zu LTA:
BMAS – Bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt
Quelle: DGUV