„Teilhabe ist ein Gewinn für Selbstbestimmung und Volkswirtschaft“

Menschen mit Behinderung haben nach wie vor geringere Chancen, am Arbeitsleben teilzunehmen als Personen ohne Behinderung. Ihre Erwerbsquote ist niedriger, die Arbeitslosenquote höher. Vor diesem Hintergrund erklärt Dr. Edlyn Höller, stv. Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

„Menschen mit Behinderung dürfen nicht weiter auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Das verstößt gegen ihr Teilhaberecht und schadet der Vielfalt in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung erinnert uns daran. Als gesetzliche Unfallversicherung tragen wir dazu bei, das zu ändern: Wir beraten die bei uns versicherten Unternehmen und Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Und wir kümmern uns darum, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht das berufliche Aus bedeuten. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kümmern sich intensiv um eine gute Rehabilitation für ihre Versicherten – vom Krankenbett bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Diese Bemühungen zahlen sich aus: 2022 haben wir eine Wiedereingliederungsquote von 83 Prozent erreicht. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Selbstbestimmung der betroffenen Versicherten, sondern auch ein Gewinn für die Volkswirtschaft.“

Hintergrund: Teilhabe am Arbeitsleben

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt mit ihren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dazu bei, Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bleibende Einschränkungen haben, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.

Erstes Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Versicherte nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wieder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzubringen. Sollte dies aufgrund der Beeinträchtigung aber nicht möglich sein, bietet die Unfallversicherung Möglichkeiten der Qualifizierung oder Vermittlung in andere Berufe.

Mehr als 140 Millionen Euro hat die Unfallversicherung 2022 für LTA aufgewendet. Darunter fallen Leistungen wie:

  • Einrichtung / Umbau des Arbeitsplatzes nach den Bedürfnissen des Versicherten
  • Eingliederungszuschüsse für Arbeitgebende
  • Berufliche Bildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zu Berufsfindung und Arbeitserprobung
  • Übergangsgeld

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden so weit wie möglich auf die individuellen Verhältnisse des betroffenen Menschen ausgerichtet.

Quelle: DGUV