Steuererleichterung für Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung entlastet Menschen mit Behinderung. Der Behinderten-Pauschbetrag wird verdoppelt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute (Donnerstag, 29.10.2020) im Bundestag beschlossen. Demnach kann künftig jeder Steuerpflichtige ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen Pauschbetrag geltend machen, weil die komplizierten Voraussetzungen bei niedrigen GdB gestrichen werden. Der Sozialverband VdK begrüßt die Steuererleichterung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu: 

„Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Während andere Steuerpauschbeträge in den letzten Jahren stetig angepasst wurden, herrscht beim Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung seit 45 Jahren Stillstand. Es ist für uns ein Erfolg, dass sich das nun endlich ändert.“ … 

Den vollständigen Beitrag mit den wichtigsten Änderungen übersichtlich aufgelistet, erhalten Sie auf der Webseite des VdK, zudem kann man dort eine Stellungnahme einlesen. 

Quelle: © Sozialverband VdK Deutschland e.V.