Freudige Nachricht für Barbara Groß kurz vor Weihnachten
Ende Juli dieses Jahres hatte die Barbara Groß als einzige deutsche Athletin die bittere Nachricht erhalten, dass sie nicht die Vorgaben des Codes des International Paralympic Commitee (IPC) erfülle. Somit wurde die Nationalspielerin als „non-eligible“ eingestuft, was zu einem Ausschluss zur Teilnahme an internationalen Wettbewerben der IWBF geführt hätte. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) hatte daraufhin bei der International Wheelchair Basketball Federation (IWBF) eine Überprüfung der Entscheidung über das Vorliegen einer dem IPC Code entsprechenden Beeinträchtigung (Eligible Impairment) der deutschen Spielerin Groß beantragt.
Das Ergebnis der Neubeurteilung, das nach Begutachtung zusätzlich vorgelegter Unterlagen durch die IWBF und das IPC vorgenommen wurde, ist, dass die Spielerin Groß den Kriterien des Klassifizierungscodes des IPC und dem internationalen Standard of „eligible impairments“ entspricht. Groß ist somit berechtigt an internationalen Wettbewerben der IWBF und des IPC teilzunehmen.
„Als Deutscher Rollstuhl-Sportverband verfolgen wir die nationalen und internationalen Entwicklungen im Rollstuhlbasketball täglich mit großem Interesse. Rollstuhlbasketball gehört zu den Aushängeschildern im Deutschen Behindertensport, sowohl im DBS als auch DRS. Eine solche Entscheidung hat einen erheblichen Einfluss auf die Lebensplanung einer Leistungssportlerin. Deswegen freuen wir uns ganz besonders für Barbara Groß, die in den letzten Monaten mit der Ungewissheit über ihre sportliche Zukunft konfrontiert war “, so Andreas Escher als Referatsleiter Sport & Kommunikation beim DRS.